HRB 5302: TKD Logistik GmbH, Bochum, Daimlerstraße 5, 44805 Bochum. Prokura erloschen: Ciesinski, Ralf, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Kalthoff, Sandra, Marl, * ‒.‒.‒‒; Kube, Stefan, Herne, * ‒.‒.‒‒; Puntus, Aleksandr, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 822/17) vom 01.02.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 5302:TKD Logistik GmbH, Bochum, Daimlerstraße 5, 44805 Bochum.Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura: Kube, Stefan, Herne, * ‒.‒.‒‒; Puntus, Aleksandr, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Exner, Karin, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
TKD Logistik GmbH, Bochum, Daimlerstraße 5, 44805 Bochum. Nach Berichtigung des Geburtsdatums: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kalthoff, Sandra, Marl, * ‒.‒.‒‒. Nach Berichtigung des Namens: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ciesinski, Ralf, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
TKD Logistik GmbH, Bochum, Daimler Straße 5, 44805 Bochum. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 5, 44805 Bochum. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ciesinsky, Ralf, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Kalthoff, Sandra, Marl, * ‒.‒.‒‒; Kube, Stefan, Herne, * ‒.‒.‒‒; Puntus, Aleksandr, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
TKD Logistik GmbH, Bochum, Daimler Straße 5, 44805 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2012 mit der TKD Güterkraftverkehr Süd GmbH mit Sitz in Bochum, (Amtsgericht Bochum, HRB 10692) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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