TKH Deutschland GmbH, Nettetal, An der Kleinbahn 16, 41334 Nettetal. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 im Wege des Formwechsels in die TKH Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Nettetal (AG Krefeld, HRA 6066) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TKH Deutschland GmbH, Nettetal, An der Kleinbahn 16, 41334 Nettetal. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Runding, 93486 Runding, Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 6, 93486 Runding.
TKH Deutschland GmbH, Nettetal, An der Kleinbahn 16, 41334 Nettetal. Geschäftsführer: Borghuis, Gerrit Willem - gen.:Wim-, NL-VA Rijssen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TKH Deutschland GmbH, Nettetal, An der Kleinbahn 16, 41334 Nettetal. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2010 Teile des Vermögens der TKD Kabel GmbH mit Sitz in Nettetal (AG Krefeld, HRB 8042) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TKH Deutschland GmbH, Nettetal, An der Kleinbahn 16, 41334 Nettetal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2010 mit der VMI - AZ Extrusion GmbH mit Sitz in Runding (AG Regensburg, HRB 9497) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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