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c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
(2) Die von der Gesellschaft betriebenen
Einrichtungen stehen allen Menschen ohne
Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und
ihren Glauben offen.
(3) Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung
(a) desWohlfahrtswesens,
(b) die Unterstützung i.S. des § 53 AO
hilfebedürftiger Menschen,
(c) der öffentlichen Gesundheitspflege.
(4) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
durch
(a) das Halten und Verwalten von
Beteiligungen an wegen Gemeinnützigkeit
und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigten
Kapitalgesellschaften, die mindestens einen
Satzungszweck verfolgen, der zugleich
Satzungszweck der Gesellschaft nach
Absatz 3 ist,
(b) den Betrieb von Einrichtungen der
Wohlfahrtspflege i.S. des § 66 AO, d.h. in
besonderem Maße zur gesundheitlichen
Versorgung von i.S. des § 53 AO
hilfebedürftigen Personen einschließlich der
gegebenenfalls erforderlichen Versorgung
mit Heil- und Hilfsmitteln,
(c) die Zuwendung von Geld- und
Sachmitteln, die unentgeltliche oder
verbilligte Erbringung von Dienstleistungen
sowie die unentgeltliche oder verbilligte
Nutzungsüberlassung von Sachen,
Rechten und Kapital an andere wegen
Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigte Körperschaften, die
mindestens einen Satzungszweck
verfolgen, der
zugleich Satzungszweck der Gesellschaft
nach Absatz 3 ist, insbesondere an ihre
Gesellschafter
sowie an Kapitalgesellschaften, an denen
die Gesellschaft und/oder einer ihrer
Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld
Stiftung und/oder der Förderverein für
soziale
Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar und/oder
mittelbar beteiligt sind (Fördertätigkeit i.S.
des § 58 Nr. 1 AO),
(d) das planmäßige Zusammenwirken i.S.
des § 57 Abs. 3 AO mit
- der Julius Axenfeld Stiftung, Bonn,
- dem Förderverein für soziale Arbeit, Bonn
e.V., Bonn, sowie
- allen Kapitalgesellschaften, an denen die
Gesellschaft, einer ihrer Gesellschafter,
die Julius Axenfeld Stiftung und/oder der
Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V.
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist/sind,
sofern der jeweilige Kooperationspartner
wegen Gemeinnützigkeit und/oder
Mildtätigkeit
steuerbegünstigt ist und mindestens einen
Satzungszweck verfolgt, der zugleich
Satzungszweck der Gesellschaft nach
Absatz 3 ist, durch das Erbringen und/oder
Beziehen
1. unentgeltlicher oder entgeltlicher
Versorgungsleistungen (z.B. Wärme und
Energie),
unentgeltlicher oder entgeltlicher
Dienstleistungen, insbesondere in den
Bereichen
Unternehmensberatung,
Unternehmenskommunikation und
Unternehmensführung,
technische und kaufmännische
Liegenschaftsbewirtschaftung (z.B.
Reinigungs-, Hausmeister-, Sicherheits-
und Servicedienst), Finanz- und
Rechnungswesen
einschließlich Controlling, Personalwesen
(z.B. Personalgewinnung, Vertragswesen,
Lohn- und Gehaltsabrechnung), Recht und
Steuern, lT-lnfrastruktur
und Fuhrparkmanagement sowie
2. unentgeltlicher oder entgeltlicher
Nutzungsüberlassung von Sachen,
Rechten und Kapital.
Zur Erfüllung ihrer operativen Tätigkeiten
kann die Gesellschaft Hilfspersonen i.S.
des § 57 Abs.
l Satz 2 AO einsetzen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zwecke der
Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens,
Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit) und mit ihr die Änderung
des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der
Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. |
a)
15.11.2024
Schütte-Müller |