HRB 220799: TKS GmbH, Markt Indersdorf, Landkreis Dachau, Hauptstraße 14, 82140 Olching. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ried 5 a, 85229 Markt Indersdorf. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Simic, Borka, Markt Indersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 220799: TKS GmbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, Hauptstraße 14, 82140 Olching. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neuer Sitz: Markt Indersdorf, Landkreis Dachau. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung spezieller Tiefbauarbeiten, insbesondere Kabelverlegung sowie als Nebenzweck auch Gartengestaltung. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Simic, Darko, Markt Indersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 220799: TKS GmbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, Hauptstraße 14, 82140 Olching. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2015. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 14, 82140 Olching. Gegenstand des Unternehmens: Kabelverlegung und Gartengestaltung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Simic, Borka, Olching, * ‒.‒.‒‒; Simic, Darko, Olching, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Simic Kabelverlegung, Gartengestaltung e.K. Inhaber Borka Simic mit dem Sitz in Olching (Amtsgericht München HRA 103688) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.