TLW - Thüringer Lederfabrik Weida GmbH, Weida (Schlossmühlenweg 3, 07570 Weida). Die Verschmelzung wurde am 13.12.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Chemnitz HRB 22313).
TLW - Thüringer Lederfabrik Weida GmbH, Weida (Schlossmühlenweg 3, 07570 Weida). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Car Trim GmbH mit dem Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz HRB 22313) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.