HRB 19905: TMA-GmbH, Quakenbrück, Markt 1, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Gesellschafter, Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
HRB 19905: TMA-GmbH, Quakenbrück, Markt 1, 49610 Quakenbrück. Bestellt als Geschäftsführer: Fröhlich, Stefan, Badbergen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 19905: WAAL Wirtschaftsagentur Artland GmbH, Quakenbrück, Markt 1, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Hierbei ist insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen worden. Neue Firma: TMA-GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Wuller, Frank, Quakenbrück, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gramann, Franz-Georg, Ankurn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 19905: WAAL Wirtschaftsagentur Artland GmbH, Quakenbrück, Markt 1, 49610 Quakenbrück. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 19905: WAAL Wirtschaftsagentur Artland GmbH, Quakenbrück, Markt 1, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat eine Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere geändert wurde § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens). 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von gewerblichen Tätigkeiten und Veranstaltungen in der und für die Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden, insbesondere sowie die damit verbundene Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes im Gesellschaftsgebiet. Hierzu übernimmt die Gesellschaft die in § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 genannten Aufgaben. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung und Durchführung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität und des Images der Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden, insbesondere der wirtschaftlichen, kulturellen und stadt- und regionalmarketingbezogenen Aspekte sowie die Förderung und Betreuung und das Betreiben von Einrichtungen und Veranstaltungen im Tourismusbereich sowie der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte in und für die Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden. Zur Erreichung dieses Zwecks ist Aufgabe der Gesellschaft insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen von regionaler und überregionaler Bedeutung. 3. Die Gesellschaft soll in der Regel einen Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist, dass außer den für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erreicht wird. Der primäre Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung öffentlicher Zwecke im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) durch Unterstützung der gemeindlichen Stadtentwicklung, der Förderung von Tourismus und des Fremdenverkehrs zur Steigerung der Lebensqualtät aller Bürger der Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung dess Unternehmensszwecks zufließennden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. 5. Die Gesellschaft kann außerdem sonstige von den Gesellschaftern bzw. von Dritten erteilte Aufträge im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes ausführen. Dieses umfasst insbesondere die Durchführung von eigenen Veranstaltungen und die Mitwirkung bei Veranstaltungen Dritter. 6. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Grundstücke zu erwerben, zu verpachten, zu vermieten und zu veräußern, wenn dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich ist. Vom dann jeweils zuständigen Grundbuchamt ist nicht zu prüfen, ob ein Grundstücksgeschäft zum Erreichen des Gesellschaftszwecks erforderlich ist. 7. Die Gesellschaft kann sich zur Wahrnehmung von sonstigen Trägerfunktionen an anderen Gesellschaften und Institutionen unmittelbar oder mittelbar beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen, sofern dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig erscheint und die Haftung der Gesellschaft begrenzt ist. 8. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen, die ihn fördern oder wirtschaftlich berühren. Die Gesellschaft kann sich zu diesen Zwecken auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen, solche erwerben oder veräußern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne von Hilfs- und Nebengeschäften, die den vorstehenden öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind. 9. Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt ausschließlich und unmittelbar öffentliche Ziele des Gemeinwohls im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Hierzu sind auch ausschließliche und unmittelbar steuerbegünstigte Ziele im Sinne der Abgabenordnung mit einzubeziehen.
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