Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12
(Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht) beschlossen. |
a)
04.10.2023
Keusch |
HRB 91344: TMS Unternehmensberatung GmbH, Köln, Stolberger Str. 313, 50933 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Peyerl, Christopher, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Peyerl, Christopher, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 91344: TMS Unternehmensberatung GmbH, Köln, Stolberger Str. 313, 50933 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 16.750,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 66.750,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Peyerl, Christopher, Köln, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wirtz, Maria, Düren, * ‒.‒.‒‒.
HRB 91344: TMS Unternehmensberatung GmbH, Köln, Stolberger Str. 313, 50933 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wirtz, Maria, Düren, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26204: TMS Unternehmensberatung AG, Köln, Stolberger Str. 313, 50933 Köln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.05.2017 im Wege des Formwechsels in die TMS Unternehmensberatungs GmbH mit Sitz in Köln ( Amtsgericht Köln, HRB 91344) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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