HRB 163343: TMW Ginza Namiki GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 163343: TMW Ginza Namiki GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Liquidator: Matern, Martin, München, * ‒.‒.‒‒; Stoß, Martin Rudolf, München, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Faßbender, David, Singapur / Singapur, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 163343: TMW Ginza Namiki GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Die TMW Ginza Namiki GK GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 175465) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 163343: TMW Ginza Namiki GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Die TMW Ogishima YK GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 159890) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 163343:TMW Ginza Namiki GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München.Die TMW Theta GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 156271) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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