TOBO Automaten und Spielhallenbetriebs-GmbH, Borken, An der Nordbahn 3, 46325 Borken.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Playland Casino GmbH am 25.01.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TOBO Automaten und Spielhallenbetriebs-GmbH, Borken, An der Nordbahn 3, 46325 Borken.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: An der Nordbahn 3, 46325 Borken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.01.2010 mit der Playland Casino GmbH mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRB 5369) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.