HRB 11036: TOM KOMMT Renovierungen GmbH, Tönisvorst, Rathausplatz 4, 47918 Tönisvorst. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hüserheide 15, 47918 Tönisvorst.
TOM KOMMT Renovierungen GmbH, Tönisvorst, (Rathausplatz 4, 47918 Tönisvorst).Infolge Namensänderung, jetzt Geschäftsführer: Harmes, Thomas, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TOM KOMMT Renovierungen GmbH, Tönisvorst (Rathausplatz 4, 47918 Tönisvorst). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2006. Gegenstand: Maler- und Lackiererarbeiten, Fliesen- und Mosaikarbeiten, Parkettlegearbeiten, Abbrucharbeiten und andere Tätigkeiten im Bereich des Bauhandwerks, die ohne Genehmigung ausgeübt werden dürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Claes, Thomas, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TOM KOMMT oHG, Tönisvorst (AG Krefeld HRA 4940) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.