TOP 3 Markt Verwaltung GmbH, Schweinfurt (Alfred-Nobel-Str. 6, 97080 Würzburg). Die Verschmelzung wurde am 22.12.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRA 4004).
TOP 3 Markt Verwaltung GmbH, Schweinfurt (Friedrich-Gauß-Str. 2, 97421 Schweinfurt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Firma "TOP 3 Markt GmbH & Co KG Fachmarkt für Electronic" mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 4004) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TOP 3 Markt Verwaltung GmbH, Schweinfurt (Friedrich-Gauß-Str. 2, 97421 Schweinfurt). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reim, Rudolf, Kaufmann, Karlstadt, * ‒.‒.‒‒.