HRB 29929: TOP Business GmbH, Nürnberg, Klingenhofstraße 58, 90411 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Beuthener Straße 45, 90471 Nürnberg.
HRB 29929: TOP Business GmbH, Nürnberg, Klingenhofstraße 58, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böhner, Werner, Burgthann, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Urban, Harald, Neunkirchen a. Sand, OT Kersbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TOP Business GmbH, Nürnberg, Klingenhofstraße 58, 90411 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2013. Geschäftsanschrift: Klingenhofstraße 58, 90411 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Telekommunikation, Organisations- und Personalentwicklung sowie die Entwicklung und Erbringung und der Vertrieb von Trainingsdienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensentwicklung, Informations- und Kommunikationstechnik sowie allgemeiner Unternehmensberatung. Gegenstand des Unternehmens ist nicht die Rechts- und Steuerberatung. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böhner, Werner, Burgthann, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TOP Business AG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 17547). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.