Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 14.12.2023 hat die Änderung der
Satzung in § 5 (Vorstand), § 6 (Aufsichtsrat) und § 7
(Hauptversammlung) beschlossen. |
a)
19.04.2024
Müller
b)
Fallnummer 7 |
HRB 216471: TOPAS electronic AG, Hannover, Großer Kolonnenweg 18C3, 30163 Hannover. Aufgrund der in der Satzung vom 25.01.2018 enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018/I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 21.034,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.10.2019 ist § 3 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. 750.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2018/I ist erloschen.
HRB 216471: TOPAS electronic AG, Hannover, Großer Kolonnenweg 18C3, 30163 Hannover. Die Hauptversammlung vom 08.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) beschlossen.
HRB 216471: TOPAS electronic AG, Hannover, Großer Kolonnenweg 18C3, 30163 Hannover. Aufgrund der in der Satzung vom 25.01.2018 enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018/I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 228.966,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.06.2018 ist § 3 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. Das Genehmigtes Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 21.034,00 EUR.
HRB 1838: TOPAS electronic Vertriebsgesellschaft mbH, Hannover, Großer Kolonnenweg 18C3, 30163 Hannover. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover, HRB 216471) am 16.03.2018 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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