TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf (Alt Pempelfort 15, 40211 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH (vormals Hans Krieger Gesellschaft mit beschränkter Haftung) am 31.05.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf (Alt Pempelfort 15, 40211 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.05.2006 mit der Hans Krieger Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 156) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.