TOPPP - Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Mainleus (Spinnereistrasse 9, 95336 Mainleus). Die Gesellschaft ist aufgelöst.Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
TOPPP - Dienstleistungen GmbH & Co. KG., Saarlouis (Spinnereistraße 9, 95336 Mainleus). Der Sitz ist nach Mainleus verlegt (jetzt Amtsgericht Bayreuth HRA 3635).
TOPPP - Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Mainleus (Spinnereistrasse 9, 95336 Mainleus, die Ausführung von Glas und Gebäudereinigung aller Art mit Nebenarbeiten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH, Mainleus (Amtsgericht Bayreuth HRB 4352), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Topp - Dienstleistungen GmbH mit dem Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 13207). Der Sitz ist von Saarlouis ( Amtsgericht Saarbrücken HRA 10251) nach Mainleus verlegt.
TOPPP - Dienstleistungen GmbH & Co. KG., Saarlouis (St.-Avolder-Str. 115, 66740 Saarlouis). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH, Mainleus (Amtsgericht Bayreuth HRB 4352), mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Toppp - Dienstleistungen GmbH, Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 13207) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Toppp - Dienstleistungen GmbH, Saarlouis (St. Avolder Straße 115, 66740 Saarlouis). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007 im Wege des Formwechsels in die TOPPP - Dienstleistungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Saarlouis (AG Saarbrücken HRA 10251) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 14.08.2007. Die Firma der formwechselnden Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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