TOSI HAMBURG Handel & Consulting GmbH, Hamburg, Goldkäferweg 61, 22523 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000,00 EUR auf 31.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Goldkäferweg 61, 22523 Hamburg.
TOSI HAMBURG Handel & Consulting GmbH, Hamburg (Goldkäferweg 61, 22523 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2007. Gegenstand: die Fortführung des Einzelunternehmens TOSI HAMBURG Handel und Consulting e.K., die Marketingberatung von Drittlandsfirmen sowie der Im- und Export und Handel mit Einwegprodukten in den Bereichen Verbandstoffe, Hygiene und Arbeitsschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Reineke, Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reineke, Silke, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Reineke Thomas, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma TOSI HAMBURG Handel & Consulting e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 97156) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.07.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.08.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.