TPC Group GmbH, Hamburg, (Alter Wandrahm 10, 20457 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BERAG Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Vergütung mbH am 07.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TPC Group GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen sämtlicher beteiligter Rechtsträger vom jeweils selben Tage mit der TPC THE PENSION CONSULTANCY GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 73927) sowie mit der TPC THE PRIVATE CONSULTANCY GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 88490) als übertragende Rechtsträger verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TPC Group GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der BERAG Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Vergütung mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 13349 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TPC Group GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 10, 20457 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Dr. Huhn, Harald, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒; Dr. Hüsing, Jörg, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒; Dr. Raube, Ralf, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒.
TPC Group GmbH, Hamburg (Alter Wandrahm 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um die neuen §§ 10, 11 und 12 beschlossen. Der bisherige § 10 wurde neu gefasst und ist künftig § 13. Die bisherigen §§ 11 und 12 sind nunmehr die §§ 14 und 15.