HRB 34581: TPP GmbH, Simmelsdorf, Bahnhofstraße 5, 91245 Simmelsdorf. Neuer Sitz: Würzburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Karl-Ferdinand-Braun-Straße 6, 97080 Würzburg. Sitz verlegt nach Würzburg (nun Amtsgericht Würzburg HRB 14801).
HRB 14801: TPP GmbH, Würzburg, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 6, 97080 Würzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2017, zuletzt geändert am 18.09.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz, bisher Simmelsdorf, Amtsgericht Nürnberg HRB 34581) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Karl-Ferdinand-Braun-Straße 6, 97080 Würzburg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von IT-Technologie, Verwaltung eigenen Vermögens und Halten von Beteiligungen aller Art; ausgenommen sind Tätigkeiten nach dem KWG oder anderen finanzaufsichtsrechtlichen Gesetzen, Durchführung von Online Marketing Kampagnen und Online Marketing Beratung. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jung, Fabian Sebastian, Würzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 34581: TPP GmbH, Simmelsdorf, Bahnhofstraße 5, 91245 Simmelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Twin Peaks Partners Limited mit dem Sitz in Birmingham/Großbritannien und die Änderung der Ziffer 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 34581: TPP GmbH, Simmelsdorf, Bahnhofstraße 5, 91245 Simmelsdorf. Die Twin Peaks Partners Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 06325749) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 03.07.2018 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 18.09.2018 mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 34581: TPP GmbH, Simmelsdorf, Bahnhofstraße 5, 91245 Simmelsdorf. Die Gesellschaft hat am 06.07.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Twin Peaks Partners Limited mit dem Sitz in Birmingham / Großbritannien (Companies House Cardiff, Nr. 06325749,) eingereicht. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern:a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (TPP GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der TPP GmbH unter deren Geschäftsanschrift Bahnhofstraße 5, 91245 Simmelsdorf, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, zB die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigem, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden TPP GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Twin Peaks Partners Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung zweier Schwestergeseilschaften, an denen jeweils nur ein Alleingesellschafter beteiligt ist, existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der TPP GmbH (Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 5, 91245 Simmeisdorf) angefordert werden.
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