HRB 144328: TPP Touristik Product Packaging GmbH, Haar, Landkreis München, Münchner Straße 13, 85540 Haar. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2015 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Zorneding, Landkreis Ebersberg. Geschäftsanschrift: Grünlandstraße 47, 85604 Zorneding.
HRB 144328:TPP Touristik Product Packaging GmbH, Haar, Landkreis München, Münchner Straße 13, 85540 Haar.Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2014 hat die Änderung des § 8 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
HRB 144328:TPP Touristik Product Packaging GmbH, Haar, Landkreis München, Münchner Straße 13, 85540 Haar.Die IHAC GmbH mit dem Sitz in Haar (Amtsgericht München HRB 166908) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TPP Touristik Product Packaging GmbH, Haar, Landkreis München, Münchner Straße 13, 85540 Haar. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bugeja, Joseph, Haar, * ‒.‒.‒‒.
TPP Touristik Product Packaging GmbH, Haar, Landkreis München, Münchner Straße 13, 85540 Haar. Die mydestination GmbH mit dem Sitz in Haar (Amtsgericht München HRB 184583) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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