HRB 775621: TRADEPAS GmbH, Fellbach, Stuttgarter Straße 106, 70736 Fellbach. Sitz von Fellbach nach Essen verlegt (Amtsgericht Essen HRB 32048). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 775621: TRADEPAS GmbH, Fellbach, Stuttgarter Straße 106, 70736 Fellbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2020. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 106, 70736 Fellbach. Gegenstand: - Marketing & Vertrieb (eigene sowie Fremdprodukte) - Import & Export von Handelsgütern (je nach Saison und Marktphase) - Projektierung im Kundenauftrag sowie der Projektbegleitung - Implementierung eigener sowie Kundenprodukte in den Handelsmarkt - Beratertätigkeiten und Strategieentwicklung - Vermittlung von Projekten, internationalen Lizenzgeschäften - Vermittlung von Lizenzgeschäften - Aufträge aller Art (Bau und Handel) - Handel mit saisonalen Gütern (International) - Baustoffhandel ohne Lagerhaltung - An- und Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwangen - An- und Verkauf von Landwirtschaftlichen Gütern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kastrati, Flamur, Winnenden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kastrati, Flamur, Winnenden, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "TRADEPAS Flamur Kastrati e.K.", Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRA 737018) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 26.08.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.