TRAMIRA Transportbetonwerk Minden-Ravensberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Minden (Schaumburger Weg 32, 32423 Minden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TRAMIRA Transportbetonwerk Minden-Ravensberg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Minden am 05.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TRAMIRA Transportbetonwerk Minden-Ravensberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Minden (Schaumburger Weg 32, 32423 Minden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2005 mit weiteren Zustimmungserklärungen vom 22.08.,23.08.25.08.2005 mit der TRAMIRA Transportbetonwerk Minden-Ravensberg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen, HR A 2647) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.