TRANSMARE Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Schmidts Breite 19, 21107 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2011 mit der TRANSMARE-CHEMIE Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 19036) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TRANSMARE-CHEMIE Handelsgesellschaft mbH am 19.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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