HRB 72761: TRAUB TRADING GMBH, Leverkusen, Am Falkenberg 22, 51381 Leverkusen. Bestellt als Geschäftsführer: Traub, Nicole, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 72761: TRAUB TRADING GMBH, Leverkusen, Am Falkenberg 22, 51381 Leverkusen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel mit Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten.
HRB 72761: Traub Trading GmbH, Leverkusen, Am Falkenberg 22, 51381 Leverkusen. Eintragung lfd. Nr. 8 Spalte 2 a) von Amts wegen berichtigt: TRAUB TRADING GMBH.
HRB 72761: W & T Commodity Trading GmbH, Leverkusen, Am Falkenberg 22, 51381 Leverkusen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Watrin & Traub GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 10446) beschlossen. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR.
HRB 72761: W & T Commodity Trading GmbH, Leverkusen, Am Falkenberg 22, 51381 Leverkusen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Traub Trading GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2017 mit der Watrin & Traub GmbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 10446) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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