HRB 7445: TREMO Immobilien GmbH, Beutelsbach, Anham 10 b, 94501 Beutelsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Durchführung von Maklertätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO und Bauträgertätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Maurerarbeiten aller Art, insbesondere die Planung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung von Hochbauwerken jeglicher Art und die Durchführung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, insbesondere von Zimmererarbeiten, sowie der Handel mit Baumaterialen und Baustoffen. 2.
TREMO Immobilien GmbH, Beutelsbach (Anham 10 b, 94501 Beutelsbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Durchführung von Maklertätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO und Bauträgertätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Treipl, Monika, Beutelsbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens TREMO Immobilien e.K. mit dem Sitz in Beutelsbach (Amtsgericht Passau HRA 11790) aus dem Vermögen der Inhaberin. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.