TRIGON Business Intelligence GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Hölterstr. 11, 45470 Mülheim an der Ruhr. Geschäftsanschrift: Kaiserswerther Straße 115, 40880 Ratingen. Der Sitz ist nach Ratingen (jetzt Amtsgericht Düsseldorf - HRA 22099) verlegt.
TRIGON Business Intelligence GmbH & Co.KG, Ratingen, Kaiserswerther Str. 115, 40880 Ratingen. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Duisburg (bisher AG Duisburg, HRA 10875) nach Ratingen verlegt. Geschäftsanschrift: Kaiserswerther Str. 115, 40880 Ratingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: TRIGON Business Intelligence Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen (Amtsgericht Duisburg HRB 22764), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TRIGON Business Intelligence GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Hölterstr. 11, 45470 Mülheim an der Ruhr. (Gegenstand des Geschäfts ist das Erbringen von Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet Planungs- und Berichtslösungen insbesondere unter Verwendung von Produkten der SAP AG. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hölterstr. 11, 45470 Mülheim an der Ruhr. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönlich haftenden Gesellschafterin kann die Berfugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: TRIGON Business Intelligence Verwaltungsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 22674), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TRIGON Business Intelligence GmbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgricht Duisburg, HR B 19888) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.