HRA 41406 B: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Cicerostraße 2, 10709 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung Nr. 2 in 24013 Kiel ist aufgehoben.
HRA 41406 B: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Cicerostraße 2, 10709 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 24013 Kiel ist aufgehoben.
HRA 41406 B: Firma / Name vormals: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, Cicerostraße 2, 10709 Berlin. Firma: Geändert, nun: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Sitz / Zweigniederlassung: Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 1: hinsichtlich der Firmierung: nunmehr: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 24013 Kiel Klaus-Bungert-Str. 3, 40468 Düsseldorf; Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 2: hinsichtlich der Firmierung: nunmehr: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 24013 Kiel Küterstr. 14-18, 24013 Kiel; Änderung zu Nr. 1: nach Firmenänderung, nunmehr; persönlich haftender Gesellschafter: TRINAVIS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 66414 B)
HRA 41406 B: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, Cicerostraße 2, 10709 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die TRINAVIS Buchhaltungs- und Steuerberatungs GmbH, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 10597 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 41406 B: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, Cicerostraße 2, 10709 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 1: nunmehr: TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 40468 Düsseldorf Klaus-Bungert-Str. 3, 40468 Düsseldorf
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