TRIO Textilhandelsgesellschaft mbH, Selm (Otto-Hahn-Straße 3, 59379 Selm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HEUSEL Textilhandelsgesellschaft mbH am 10.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TRIO Textilhandelsgesellschaft mbH, Selm (Otto-Hahn-Straße 3, 59379 Selm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. Juli 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beiden beteiligten Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der HEUSEL Textilhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 17912) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.