HRB 784635: TRIPLE-ING. Technology GmbH, Stuttgart, Hortensienweg 1, 70374 Stuttgart. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "TRIPLE-ING. P&P GmbH", Sitz verlegt nach 78048 Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 726623) (vormals Amtsgericht Stuttgart HRB 755637) am 13.05.2022 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 784635: TRIPLE-ING. Technology GmbH, Stuttgart, Hortensienweg 1, 70374 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2022. Geschäftsanschrift: Hortensienweg 1, 70374 Stuttgart. Gegenstand: - Herstellung und Vertrieb von Prototypen bzw. Prototypenteilen, Musterteilen und Kleinserien - Herstellung, Montage und Vertrieb von Kleinserienwerkzeugen und -formen - Herstellung von komplexen Bauteilen (Maschinen-, Anlagebau und Vorrichtungsbau) - Lohn- bzw. Auftragsfertigung - Einzelteil- und Kleinserienmontage als Dienstleistung - Qualitätsprüfung als Deinstleistung - Handel mit Standard Normteilen. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Heinrich, Benjamin, Burgstetten, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Ing. Nikic, Berislav, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Ing. Schnell, Markus, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Prototypen" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TRIPLE-ING. P&P GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 755637) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.03.2022 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.