HRB 12605: TRW KFZ Ausrüstung GmbH, Neuwied, Rudolf-Diesel-Straße 7, 56566 Neuwied. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ZF Friedrichshafen AG am 09.09.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 12605: TRW KFZ Ausrüstung GmbH, Neuwied, Rudolf-Diesel-Straße 7, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2020 mit der ZF Friedrichshafen AG mit dem Sitz in Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm, HRB 630206) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12605: TRW KFZ Ausrüstung GmbH, Neuwied, Rudolf-Diesel-Straße 7, 56566 Neuwied. Nicht mehr Geschäftsführer: McLaren, Roderick William, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als: Geschäftsführer: Palmer, Andreas, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12605: TRW KFZ Ausrüstung GmbH, Neuwied, Rudolf-Diesel-Straße 7, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2019 mit der TRW Logistic Services GmbH mit Sitz in Überherrn (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16046) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12605: TRW KFZ Ausrüstung GmbH, Neuwied, Rudolf-Diesel-Straße 7, 56566 Neuwied. Bestellt als Geschäftsführer: Kötz, Andreas, Lötzbeuren, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Fryer, Neil Patrick, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der Vertretungsmacht, nun Geschäftsführer: McLaren, Roderick William, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wagenleitner, Juri, Koblenz, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Naumann, Erik, Bendorf, * ‒.‒.‒‒.
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