TReND Möbel-Handels-GmbH & Co. Einrichtungs KG, Oberhausen (Im Lipperfeld 42, 46047 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GfM - Möbeleinkaufsverbund Gesellschaft für Beratung fortschrifttlicher Möbelhandelsunternehmen im Einkauf - Marketing-GfM - mbH & Co. Betriebs KG & Co (Amtsgericht München HRA 56272) am 29.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TReND Möbel-Handels-GmbH & Co. Einrichtungs KG, Oberhausen (Im Lipperfeld 42, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.09.2005 mit der GfM - Möbeleinkaufsverbund Gesellschaft für Beratung fortschrittlicher Möbelhandelsunternehmen im Einkauf - Marketing-GfM - mbH & Co. Betriebs KG Co mit Sitz in Grünwald (Landkreis München) (Amtsgericht München - HRA 56272) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.