Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IE 3/22)
vom 01.10.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
06.10.2022
Auth
b)
Fall 11 |
HRB 88358: TS-Service GmbH, Lorsch, Marie-Curie-Straße 14-16, 64653 Lorsch.
HRB 88358: TrekStor GmbH, Bensheim, Heidelberger Straße 45, 64625 Bensheim. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung nach Lorsch beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: TS-Service GmbH. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Lorsch. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 14-16, 64653 Lorsch.
HRB 88358: TrekStor GmbH, Bensheim, Berliner Ring 7, 64625 Bensheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Heidelberger Straße 45, 64625 Bensheim.
HRB 88358: TrekStor GmbH, Bensheim, Berliner Ring 7, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der WTOMAR GmbH mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 98437) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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