HRB 71788: TSH Technik Service Hückeswagen GmbH, Hückeswagen, Heinrich-Schicht-Str. 8, 42499 Hückeswagen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hörnig, Martina, Remscheid, * ‒.‒.‒‒.
TSH Technik Service Hückeswagen GmbH, Hückeswagen, Heinrich-Schicht-Str. 8, 42499 Hückeswagen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.03.2011 wirksam geworden.
TSH Technik Service Hückeswagen GmbH, Hückeswagen, Heinrich-Schicht-Str. 8, 42499 Hückeswagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2010. Geschäftsanschrift: Heinrich-Schicht-Str. 8, 42499 Hückeswagen. der Betrieb eines metallverarbeitenden Unternehmens als Zulieferer von Verschleißteilen für die Industrie, der Handel mit Metallen, metallverarbeitenden Maschinen und Zubehör sowie die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schrowange, Thomas, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der TSH Technik Service Hückeswagen GmbH & Co.KG mit Sitz in Hückeswagen (AG Köln HRA 16660) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 12.05.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.