HRB 13286 KI: TSL Textil-Service & Logistik GmbH, Norderstedt, An´n Slagboom 7, 22848 Norderstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: Lüer, Hans. Änderung: Geschäftsführer: Kiel, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Henstedt-Ulzburg.
HRB 13286 KI: TSL Textil-Service & Logistik GmbH, Norderstedt, An´n Slagboom 7, 22848 Norderstedt. Geschäftsführer: Kiel, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Bielefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Hannemann, Nico.
HRB 13286 KI: TSL Textil-Service & Logistik GmbH, Norderstedt, An´n Slagboom 7, 22848 Norderstedt. Geschäftsführer: 3. Hannemann, Nico, * ‒.‒.‒‒, Neumünster; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Habermeier, Martin
HRB 13286 KI: TSL Textil-Service & Logistik GmbH, Norderstedt, An´n Slagboom 7, 22848 Norderstedt. Name der Firma: TSL Textil-Service & Logistik GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: An´n Slagboom 7, 22848 Norderstedt; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Handel und Vertrieb mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere mit Textilien, die Vermittlung dieser Waren für Dritte, insbesondere aber alle damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Dienstleistungen, ferner die Aufbereitung von Textilien. Ausgenommen sind jedoch erlaubnispflichtige Geschäfte. Kapital: 500.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Habermeier, Martin, * ‒.‒.‒‒, Itzstedt; Geschäftsführer: 2. Lüer, Hans, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TSL Textil-Service & Logistik GmbH & Co. KG mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRA 2640 NO) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.08.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.