TSR Recycling Germany GmbH, Bottrop, (Hafenstraße 98, 46242 Bottrop).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der TSR Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 18874) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TSR Recycling Germany GmbH, Bottrop, (Hafenstraße 98, 46242 Bottrop).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TSR Holding GmbH & Co. KG, Düsseldorf am 05.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TSR Recycling Germany GmbH, Bottrop, (Hafenstraße 98, 46242 Bottrop).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der TSR Recycling Verwaltung GmbH mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8204) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TSR Recycling Germany GmbH, Bottrop, (Hafenstraße 98, 46242 Bottrop).Nicht mehr Geschäftsführer: van Genuchten, Anton, Bottrop, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Althoff, Ulrich, Gräfelfing, * ‒.‒.‒‒.
TSR Recycling Germany GmbH, Bottrop (Hafenstraße 98, 46242 Bottrop). Nicht mehr Geschäftsführer: de Gruyter, Ludovicus Paulus Josephus Maria, Berlin; Leijnse, Edwin A., Ijsselstein/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; van Leeuwen, Willem H., Amersfoort, * ‒.‒.‒‒.
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