HRB 11546: TSV Krefeld-Bockum gemeinnützige GmbH, Krefeld, Buchheimer Straße 3, 47800 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Steuerbegünstigung) beschlossen.
TSV Krefeld-Bockum gemeinnützige GmbH, Krefeld, Buchheimer Straße 3, 47800 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Geschäftsjahr, Bekanntmachungen) beschlossen.
TSV Krefeld-Bockum gemeinnützige GmbH, Krefeld (Buchheimer Straße 3, 47800 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2007. Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist das gemeinnützige Engagement und die Förderung auf den Gebieten Bildung und Erziehung sowie Sport und der Jugendhilfe. Gefördert werden sollen Projekte auf diesen Gebieten, wenn es sich bei den Empfängern um jeweils steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung handelt. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck unmittelbar selbst insbesondere durch die Durchführung und Unter- stützung von Betreuungsprojekten an Schulen im Rahmen der offenen Ganztagsschulen. Die Tätigkeit der Gesellschaft zur Erreichung ihres Förderzweckes ist nicht auf diese Projekte beschränkt. (3) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegen- stand beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen, wenn es sich jeweils um steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung handelt. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen berechtigt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Türk, Wolfgang, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.