TT Tennis-Treff GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum (Hammer Str. 88, 59269 Beckum). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absätze 4, 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
TT Tennis-Treff GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum (Hammer Str. 88, 59269 Beckum). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
TT Tennis-Treff GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum (Hammer Str. 88, 59269 Beckum). Die Gesellschaft ist nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 27.06.2007 - 70 IN 46/07). Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3, § 161 Absatz 2 HGB von Amts wegen eingetragen. Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.