TTB GmbH & Co. KG Eichenzell, Eichenzell (Bürgermeister-Ebert-Straße 18, 36124 Eichenzell). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zweite Thermoplast Technik Verwaltungs- GmbH & Co. KG am 12.09.2006 eingetragen worden unter Änderung der Firma in TTB GmbH & Co. KG, Eichenzell; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TTB GmbH & Co. KG Eichenzell, Eichenzell (Bürgermeister-Ebert-Straße 18, 36124 Eichenzell). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Zweite Thermoplast Technik Verwaltungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Eichenzell (Amtsgericht Fulda HRA 1443 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.