TTC Industrie- und Fertigungstechnik GmbH, St. Ingbert (Poensgen- und Pfahlerstr. 3, 66386 Sankt Ingbert). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
TTC Industrie- und Fertigungstechnik GmbH, St. Ingbert (Poensgen- und Pfahlerstr. 3, 66386 Sankt Ingbert).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
TTC Industrie- und Fertigungstechnik GmbH, St. Ingbert (Poensgen- und Pfahlerstr. 3, 66386 Sankt Ingbert). Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.02.2006 (Az.: 63 IN 52/05) ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst.
TTC Industrie- und Fertigungstechnik GmbH, St. Ingbert (Poensgen- und Pfahlerstr. 3, 66386 Sankt Ingbert). Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 550,00 EUR auf 26.750,00 EUR beschlossen.