TUBOSCOPE VETCO TECHNOLOGY GmbH, Celle, Maschweg 5, 29227 Celle. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2012 mit der Tuboscope Vecto (Deutschland) GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 100772) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tuboscope Vecto (Deutschland) GmbH am 21.12.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
29227 Celle
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Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Lüneburg
Rechtsform: GmbH