HRB 81417: TURI Gewerbeimmobilien GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 130, 51147 Köln.
HRB 81417: TURI Gewerbeimmobilien GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.02.2017 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neuzufassen.
HRB 81417: TURI Bravo GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
HRB 81417:TURI Bravo GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln.Zwischen der TURI Bravo GmbH als beherrschter Gesellschaft und der TURI Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66399) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.06.2014. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der TURI Bravo GmbH durch Beschluss vom gleichen Tage zugestimmt.
HRB 81417:TURI Bravo GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2014. Geschäftsanschrift: Poller Kirchweg 99, 51105 Köln. die Verwaltung, Vermietung und Verwertung eigenen Grundbesitzes sowie der Erwerb von Grundbesitz für diese Zwecke. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Arnold, Daniel, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TURI Bravo GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln HRA 28817) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.