HRB 81425: TURI Mischimmobilien GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2017 hat eine komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 81425: TURI Echo GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TURI Mischimmobilien GmbH.
HRB 81425:TURI Echo GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln.Zwischen der TURI Echo GmbH als beherrschter Gesellschaft und der TURI Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66399) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.06.2014. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der TURI Echo GmbH durch Beschluss vom 24.06.2014 zugestimmt.
HRB 81425:TURI Echo GmbH, Köln, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2014. Geschäftsanschrift: Poller Kirchweg 99, 51105 Köln. die Verwaltung, Vermietung und Verwertung eigenen Grundbesitzes sowie der Erwerb von Grundbesitz für diese Zwecke. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Arnold, Daniel, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TURI Echo GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 29394) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.