TURNVEREIN HEDELFINGEN e.V., Stuttgart (Rohrackerstr. 171, 70329 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.09.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
TURNVEREIN HEDELFINGEN e.V., Stuttgart (Rohrackerstr. 171, 70329 Stuttgart). Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.07.2011 und 12.07.2011 mit dem Verein "Sport- und Kulturverein Rohracker", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 138) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.