TUTBUS GmbH & Co. KG, Tuttlingen, Hohnerstraße 1, 78532 Tuttlingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Klaiber Bus GmbH & Co. KG", Spaichingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 460407) am 21.12.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
TUTBUS GmbH & Co. KG, Tuttlingen, Hohnerstraße 1, 78532 Tuttlingen. (Betrieb eines Omnibusunternehmens). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hohnerstraße 1, 78532 Tuttlingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: TUTBUS Verwaltungs-GmbH, Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 739621), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung der selbständigen Niederlassung in 78532 Tuttlingen (Teilbetrieb Tuttlingen) aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Klaiber Bus GmbH & Co. KG", Spaichingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 460407) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.11.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 30.11.2011. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.