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TVS-Soft GmbH, Neusäß (HRB 17556)

Firmendaten

Anschrift
Karlsbader Str. 4 g
86356 Neusäß
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0821/593330
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 17556
Amtsgericht: Augsburg
Rechtsform: GmbH
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die TVS-Soft GmbH aus Neusäß ist im Handelsregister Augsburg unter der Nummer HRB 17556 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die TVS-Soft GmbH ihren Standort nicht geändert. Die TVS-Soft GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 28.06.2016
Veränderung

HRB 17556: TVS-Soft GmbH, Neusäß, Karlsbader Str. 4 g, 86356 Neusäß. Infolge der Verschmelzung wurde die Einzelfirma am 27.06.2016 in das Register eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 18911).

Calendar 28.06.2016
Veränderung

HRB 17556: TVS-Soft GmbH, Neusäß, Karlsbader Str. 4 g, 86356 Neusäß. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Karlsbader Str. 4 g, 86356 Neusäß. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2016 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters von Stetten Thomas, Neusäß, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma TVS-Soft e.K. Inhaber von Stetten Thomas mit dem Sitz in Neusäß geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.