TWI Beteiligungen im Ausland GmbH, Mönchengladbach (Krahnendonk 121 a + b, 41066 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TWI Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG am 21.09.2007 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TWI Beteiligungen im Ausland GmbH, Mönchengladbach (Krahnendonk 121 a + b, 41066 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der TWI Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 4344) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.