TWK Technische Werke Kaiserslautern Versorgungs-AG, Kaiserslautern, Burgstraße 11, 67659 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 31.05.2011 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2011 mit der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 30804) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
67659 Kaiserslautern
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Amtsgericht: Kaiserslautern
Rechtsform: AG