TWM Ottenstein GmbH, Mannheim, Ölhafenstr. 10, 68169 Mannheim. Prokura erloschen: Lehmann, Nicole, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒; Morr, Jörg, Weinheim, * ‒.‒.‒‒. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 25.01.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "VINCI Facilities & Gebäudetechnik GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 711148) am 11.04.2011 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 25.01.2013 beendet. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
TWM Ottenstein GmbH, Mannheim, Ölhafenstr. 10, 68169 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.01.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lagrange Energie- und Gebäudetechnik GmbH", Kirn (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 3517) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TWM Ottenstein GmbH, Mannheim, Ölhafenstr. 10, 68169 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Jean, Bernard André Paul Lucien, Wachenheim, * ‒.‒.‒‒. Der zwischen der Gesellschaft und der "SKE Service GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707827) am 29.11.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2010 beendet. Mit der "VINCI Facilities GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 711148) wurde am 11.04.2011 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 12.04.2011 und 15.06.2011 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
TWM Ottenstein GmbH, Mannheim, Ölhafenstr. 10, 68169 Mannheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ingenieurbüro Ottenstein GmbH Kälte, Klima, Luftaufbereitung", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 2364) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TWM Ottenstein GmbH, Mannheim, Ölhafenstr. 10, 68169 Mannheim.Bestellt als Geschäftsführer: Peglow, Bernd Egon, Nauheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Huismann, Johannes, Hockenheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lehmann, Nicole, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒.
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