HRB 723121: TWW Systems GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 36, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Weiler, Wolfgang, Leonberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 723121:TWW Systems GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 36, 71034 Böblingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Weißer, Werner, Mainhardt, * ‒.‒.‒‒.
TWW Systems GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Str.36, 71034 Böblingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TWW Beteiligungs GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 723121) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TWW Beteiligungs GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 36, 71034 Böblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: TWW Systems GmbH. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind Dienstleistungen auf den Gebieten der Mess-, Prüf- und Automatisierungstechnik. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TWW Systems GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245407) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TWW Systems GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Str.36, 71034 Böblingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.09.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
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