Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
09.01.2023
Schwarz
b)
Fall 8 |
HRB 47885: TaKan GmbH, Mühlheim am Main, Hausener Straße 58, 63165 Mühlheim am Main. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
HRB 47885: TaKan GmbH, Mühlheim am Main, Hausener Straße 58, 63165 Mühlheim am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 36/17) vom 26.11.2020 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
HRB 47885: TaKan GmbH, Mühlheim am Main, Hausener Straße 58, 63165 Mühlheim am Main. Von Amts wegen nach § 395 FamFG eingetragen, nicht mehr Geschäftsführer: Tajik, Mitra, Hanau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 47885: TaKan GmbH, Mühlheim am Main, Hausener Straße 58, 63165 Mühlheim am Main. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin Mitra Tajik, Mühlheim am Main, geb. ‒.‒.‒‒ aufgrund des Bescheids des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 20.11.2017 (AZ: RPDA - Dez. III 32-73 a 10/59-2017/1) wegen Untersagung der Ausübung des Gewerbes "Handel mit Elektroanlagen (Telefone, Modem etc.), Installation und Wartung von Elektroanlagen" gemäß § 395 FamFG von Amts wegen im Handelsregister zu löschen.Wer an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat, kann innerhalb von 1 Monat ab Bekanntmachung Widerspruch beim Amtsgericht Offenbach am Main einlegen.
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