HRB 711113: Taalo GmbH, Pforzheim, Arlingerstraße 7 A, 75179 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gebäudereinigung und die Arbeitnehmerüberlassung, sowie der Abschleppdienst.
HRB 711113: Taalo GmbH, Pforzheim, Arlingerstraße 7 A, 75179 Pforzheim. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Taalo, Nashwan, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 711113: Taalo GmbH, Pforzheim, Arlingerstraße 7 A, 75179 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 711113: Taalo GmbH, Pforzheim, Habermehlstraße 14, 75172 Pforzheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Arlingerstraße 7 A, 75179 Pforzheim.
Taalo GmbH, Pforzheim, Habermehlstraße 14, 75172 Pforzheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2011. Geschäftsanschrift: Habermehlstraße 14, 75172 Pforzheim. Gegenstand: Gebäudereinigung und Arbeitnehmerüberlassung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Taalo, Nashwan, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Taalo, Nashwan, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Nashwan Taalo e.K.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703338) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.01.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.